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Das Land Niedersachsen gewährt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Fördermittel für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG), der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und des entsprechenden Wohnraumförderungsprogramms.
Gefördert werden der Wohnungsbau (Neubau, Ausbau, Umbau oder Erweiterung), die Modernisierung von Wohnraum sowie der Erwerb vorhandenen Wohnraumes zur Eigennutzung. Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm sieht eine Förderung sowohl im Wohneigentums- als auch im Mietwohnraumbereich vor.
Gefördert wird z. B. für Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderung die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum, um diese mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
Dabei sind jedoch bestimmte Förderungsvoraussetzungen (z. B. Einhaltung einer Einkommens- und Wohnflächengrenze, angemessene Eigenleistung an der Finanzierung des Vorhabens etc.) zu beachten.
Detaillierte Informationen können Sie der Internetseite der NBank entnehmen (www.nbank.de).