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Das Schwangerschaftskonfliktgesetz beinhaltet:
Aufklärung
Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwanger- schaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen
Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsbescheinigung, die für einen beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch zwingend erforderlich ist
Vorgaben für die Anerkennung von Konfliktberatungs- stellen, Inhalte sowie die Durchführung der Beratung.
Jede Frau kann durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine Konfliktsituation geraten. Sie steht dann vor der Entscheidung, ob sie das Kind bekommen kann oder möchte. Das Abtreibungsrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Frau Hilfe und Unterstützung zur Lösung möglicher Konfliktlagen erhalten kann und sich bei der Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht strafbar macht.
Zudem hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar und mittelbar berührenden Fragen beraten zu lassen.
Die Beratung umfaßt neben Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung unter anderem
bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere
Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und deren Familien
Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
mögliche Folgen eines Abbruchs und Risiken
Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
Entscheidet sich eine Frau für die Austragung des Kindes, erhält sie ferner Hilfe und Unterstützung bei
der Geltendmachung von Ansprüchen
der Wohnungssuche
der Betreuungsmöglichkeit für das Kind
der Fortsetzung der Ausbildung.