Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Details

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz beinhaltet:

  • Aufklärung

  • Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwanger- schaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen

  • Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Beratungsbescheinigung, die für einen beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch zwingend erforderlich ist

  • Vorgaben für die Anerkennung von Konfliktberatungs- stellen, Inhalte sowie die Durchführung der Beratung.

Jede Frau kann durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine Konfliktsituation geraten. Sie steht dann vor der Entscheidung, ob sie das Kind bekommen kann oder möchte. Das Abtreibungsrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Frau Hilfe und Unterstützung zur Lösung möglicher Konfliktlagen erhalten kann und sich bei der Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht strafbar macht.

Zudem hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar und mittelbar berührenden Fragen beraten zu lassen.

Die Beratung umfaßt neben Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung unter anderem

  • bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere

  • Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und deren Familien

  • Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs

  • mögliche Folgen eines Abbruchs und Risiken

  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft

  • Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.

Entscheidet sich eine Frau für die Austragung des Kindes, erhält sie ferner Hilfe und Unterstützung bei

  • der Geltendmachung von Ansprüchen

  • der Wohnungssuche

  • der Betreuungsmöglichkeit für das Kind

  • der Fortsetzung der Ausbildung.

Hinweise

Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer, Tel. 05921-961474

Begriffe im Kontext

Abtreibung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsberatung, ungewollte Schwangerschaft, finanzielle Hilfen, Beratungsschein, §218BGB, schwanger, Verhütung, Sexual Aufklärung, Familienplanung, Adoption, Pflegekinder, Babyklappe