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Die Versiegelung von Flächen schreitet in Deutschland wie in allen Industrieländern kontinuierlich voran. Grund hierfür ist in erster Linie eine ungebremste Ausweitung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie deren verkehrliche Erschließung. Damit geht jedoch ein Verlust der Leistungsfähigkeit des Bodens einher.
Mit dem Gesetz zum Schutz des Bodens hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit eröffnet, für dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen eine Entsiegelung anzuordnen, wenn die Versiegelung im Widerspruch zu planungsrechtlichen Festsetzungen steht.