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Innerhalb des Grafschafter Jobcenters verfügt der Landkreis Grafschaft Bentheim über eine eigenständige Widerspruchsstelle. Von vier Mitarbeitern werden hier die eingehenden Widersprüche aus dem Bereich der Leistungen nach dem Zeiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bearbeitet. Dies beinhält auch die Vertretung des Landkreises vor Gericht bei eingelegten weiterführenden Rechtsmitteln.