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Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt und fördert seit 2011 Kinder und Jugendliche in der Grafschaft Bentheim, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, den Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen.
Seit dem 01.08.2019 müssen diese Leistungen nur von Empfängerinnen und Empfängern von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ausdrücklich beantragt werden. Bei allen anderen Leistungsempfängerinnen und –empfängern ist eine gesonderte Antragstellung nicht notwendig. Allerdings muss das zuständige Team für den Bereich Bildung und Teilhabe Kenntnis davon erhalten, wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII beziehungsweise Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt wurden und die entsprechenden Daten erfassen. Hierfür ist ein globaler Antrag auszufüllen.
Dies ist ab sofort digital möglich.
Die digitale Antragstellung erfolgt über die entsprechende Dienstleistung im Bürgerportal und ist mit folgendem Link direkt aufrufbar:
https://formulare.govconnect.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6076d4217de3547b3c1f484e
Was umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mitgliedsbeiträge für Freizeitaktivitäten (Kultur, Sport und Freizeit):
Jedes berechtigte Kind unter 18 Jahren erhält die Möglichkeit, monatlich im Wert von 15 € in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit mitzumachen. Damit kann z. B. der Fußball- oder Reitverein, der Musikunterricht oder die Ferienfreizeit bezahlt werden.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied werden möchte.
Gemeinsames Mittagessen in Schule oder KiTa:
Die Kindertagesstätte (Kita) oder die Schule Ihres Kindes bietet ein regelmäßiges, warmes Mittagessen an? Dann kann Ihr Kind dort mitessen. Die Aufwendungen werden komplett übernommen.
Ausflüge
Schul- und Kitaausflüge, z. B. in den Tierpark, ins Theater oder in das Museum sind für die berechtigten Kinder kostenfrei. Die entsprechende Einladung der Schule/Kita reichen Sie bitte beim Jobcenter ein.
Klassenfahrten
Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden in voller Höhe übernommen. Reichen Sie hierfür den Elternbrief oder ähnliches bei Jobcenter ein.
Lernförderung
Das Lernziel (insbesondere die Versetzung) wird nicht erreicht? An Ihrer Schule gibt es sonst keine individuelle Unterstützung? Dann kann Ihr Kind Lernförderung/Nachhilfe nutzen. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, wieviel zusätzliche Förderung Ihr Kind braucht.
Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs, je nachdem was die Lehrerin oder der Lehrer für notwendig erachtet hat.
Die Koordination und Durchführung der Lernförderung übernimmt die Volkshochschule Grafschaft Bentheim bzw. das Mehrgenerationenhaus für die Samtgemeinde Emlichheim.
Schulbedarf für die Anschaffung von Lernmaterialien:
Sie erhalten zweimal pro Jahr einen Zuschuss für Schulbedarf, wie z. B. Hefte, Stifte, Taschenrechner und Schulranzen (104,00 € zum Schuljahresbeginn im August und 52,00 € im Februar).
Schülerbeförderung
Kosten für den Weg zur Schule, die nicht von Dritten übernommen werden, können erstattet werden. Im Wesentlichen betrifft dies Schüler und Schülerinnen ab Klasse 11.
Reichen Sie hierfür die Busfahrkarte ein.
Infovideo in Ukrainischer Sprache
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen für den Schulbedarf (= Schulbeihilfe) und für die Schülerbeförderungskosten werden als Geldleistung (durch eine Überweisung) gewährt.
Alle übrigen Leistungen werden als Sachleistung erbracht. Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über das Online-System der BuT-Card.
Was ist die BuT-Card?
Die BuT-Card ist eine Plastikkarte, die als Ausweis- und Identifikationsmedium genutzt wird, um die Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Wo erhalte ich die BuT-Card?
Die BuT-Card wird Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid zugesandt. Sie können im Onlinesystem der BuT-Card sehen, welche Leistungen im Einzelnen bewilligt wurden. Die entsprechenden Zugangsdaten werden zur Verfügung gestellt
Wie „bezahle“ ich mit der BuT-Card?
Für die Einlösung der Sachleistungen muss der Anbieter der Leistung (Kindertagesstätte, Schule, Anbieter Lernförderung, Sportverein, Musikschule und so weiter) informiert werden, dass die Kosten über die BuT-Card abgerechnet werden. Alles weitere veranlasst der Leistungsanbieter.
Hierfür benötigt der Leistungsanbieter lediglich die auf der Rückseite der BuT-Card aufgedruckte Kartennummer. Wenn beispielsweise die Schule Kosten für eine Klassenfahrt anfordert, wird der Schule einfach die Nummer der BuT-Card mitgeteilt. Die Schule rechnet die Kosten der Klassenfahrt dann über das Onlinesystem ab.
Informationen für den Leistungsanbieter:
Für die Abrechnung der Leistungen hat sich der Anbieter im Onlinesystem zunächst einmalig zu registrieren. Erst nach der Freigabe durch den Landkreis kann eine Abrechnung erfolgen:
Wo können Sie die Anträge stellen bzw. sich nach den Leistungen erkundigen?
Für die Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes hat der Landkreis Grafschaft Bentheim Servicepunkte für Bildung und Teilhabe dezentral und bürgernah eingerichtet.
Arbeitslosengeld II, Wohngeld und KiZ-Empfänger in Nordhorn: Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn.
Arbeitslosengeld II, Wohngeld und KiZ-Empfänger in den Gemeinden: im Sozialamt Ihrer Gemeinde vor Ort.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII: in den Sozialämtern der Stadt Nordhorn und der jeweiligen Gemeinde.
Stadt Bad Bentheim: Frau Kolk (05922 7353) und Frau Bergmann (05922 7364), E-Mail: gj_badbentheim@grafschaft.de
Samtgemeinde Emlichheim: Frau Alferink (05943 809 125) und Frau Helweg (05943 809 123), E-Mail: gj_emlichheim@grafschaft.de
Samtgemeinde Neuenhaus: Frau Köster (05941 911 103) und Frau Zweers (05941 911 208), E-Mail: gj_neuenhaus@grafschaft.de
Nordhorner Jobcenter: Frau Hammoud/Frau El-Kassis (05921 96 6202), E-Mail: but@grafschaft.de
Stadt Nordhorn (für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen): Frau Edelwein (05921 878 290), Frau Klokkers-Laug (05921 878 2569, Frau Sahut (05921 878 272), Herr Zenner (05921 878 300), E-Mail: bildungskarte@nordhorn.de
Samtgemeinde Schüttorf: Frau Bookholt (05923 96 5934) und Frau Winkler (05923 96 5936), gj_schüttorf@grafschaft.de
Samtgemeinde Uelsen: Frau Bekhuis (05942 20914), E-Mail: gj_uelsen@grafschaft.de
Gemeinde Wietmarschen: Herr Babucke (05908 939955) gj_wietmarschen@grafschaft.de