Behindertengerechte Wohnung - Beschaffung und Erhaltung
Details
Im Rahmen dieser Hilfegewährung können u. a. die Kosten für bauliche Veränderungen übernommen werden, die erforderlich sind, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten.
Ggf. sind vorrangige Leistungen anderer Täger (Arbeitsamt, Pflegekassen, Wohnungsbauföderung des Landes Niedersachsen) ausreichend.
Unterlagen
- entsprechender Antrag (wird Ihnen auf Anfrage zugesandt)
- Schwerbehindertenausweis - sofern vorhanden -
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- ggf. Kostenvoranschlag über die beabsichtigte Maßnahme