Hilfen für Schulkinder mit Behinderung
Details
Schulbegleitung
Für dauerhaft wesentlich behinderte Schüler/Schülerinnen, die zur Teilnahme am Unterricht eine zusätzliche Hilfe an einer Regel- oder Förderschule benötigen, kann die Kostenübernahme einer Schulbegleitung gewährt werden. Hier geht es nicht um pädagogische Hilfe, sondern nur um Hilfestellungen zur Bewältigung des Schulalltags wie beispielsweise Rollstuhlschieben, Hilfe beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, Unterstützung beim Essen und während des Unterrichts, Handreichungen und Orientierungshilfen die es dem Schüler/Schülerin ermöglichen, am Unterricht in der Gemeinschaft teilzunehmen und somit eine angemessene Schulbildung zu erlangen.
Vorzulegende Unterlagen:
schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten,
Stellungnahme zum Sonderpädagogischen Fördergutachten (falls vorhanden),
ärztliche Stellungnahmen zur Diagnose (falls vorhanden).
Für seelisch benachteiligte Schüler liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.
Hinweise
Ein Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.