Hilfsmittelversorgung
Details
Gewährung von Hilfen zur Versorgung von Menschen mit einer Behinderung, um eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Hierunter fallen z.B. Kfz-Hilfen, Hilfsmittel wie z.B. Therapiestühle als Zweitausstattung sowie Hilfsmittel zur Teilhabe an Bildung.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen sowie Hilfen zur Schulbildung Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung von den zuständigen Mitarbeitern über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse) beraten.
Unterlagen
- entsprechender Antrag (wird Ihnen auf Anfrage zugesandt)
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- ggf. Kostenvoranschlag
- ggf. ärztliche Verordnung
- ggf. Ablehnungsbescheid anderer Sozialleistungsträger