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Gewährung von Hilfen zur Versorgung von Menschen mit Behinderung mit Körperersatzstücken sowie orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln, um eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Hierunter fallen z. B. Blindenschrift-Bogenmaschinen, Blindenuhren, Hörgeräte, Bedienungseinrichtungen für PKWs oder andere PKW-Hilfen und jede Art von Hilfsgeräten (Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens), die nicht zur beruflichen Verwendung bestimmt sind.
Bitte lassen Sie sich vor Antragstellung über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse) beraten.