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Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Antrag auf Akteneinsicht
Einen Antrag auf Akteneinsicht stellen Sie am besten per E-Mail unter akteneinsicht@grafschaft.de unter genauer Bezeichnung der Adresse und nach Möglichkeit des Flurstücks, für welches die Akteneinsicht begehrt wird. sowie unter Vorlage des o. g. Eigentumsnachweises oder der Vollmacht.
Um Ihnen die Unterlagen per E-Mail zu übersenden, nutzen Sie bitte die nachstehende Vollmacht, die zum Download bereit steht.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Akteneinsicht persönlich zu beantragen.
Dafür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Spieker (Telefon: 96-1550).
Abrechnung
Ich weise darauf hin, dass die Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv und/oder die Zusendung von Unterlagen, Kopien usw. grundsätzlich kostenpflichtig ist und nach Zeitaufwand gemäß der aktuell gültigen AllGO (Allgemeine Gebührenordnung) abgerechnet werden.