Bauaktenarchiv
Details
Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Antrag auf Akteneinsicht
Ihre Anfrage zur Akteneinsicht können Sie seit dem 01.01.2026 über einen Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Grafschaft Bentheim stellen. Hier finden Sie den Link zum Antrag. Nach Antragstellung erhalten Sie die Unterlagen per Mail oder über einen Link zu einer Cloud.
Wenn Sie Fragen zur Akteneinsicht haben, wenden Sie sich an die Kolleginnen aus dem Geschäftszimmer der Abt. Bauwesen. Diese erreichen Sie per Mail unter bauwesen@grafschaft.de oder telefonisch unter 05921/961514.
Abrechnung
Die Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv und/ oder die Zusendung von Unterlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand gemäß der aktuell gültigen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) abgerechnet.
Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages oder eines Erbscheines.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.