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Bauaktenarchiv

Details

Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

 

Antrag auf Akteneinsicht

Ein Antrag auf Akteneinsicht ist unter Vorlage des o. g. Eigentumsnachweises oder der Vollmacht per E-Mail unter akteneinsicht@grafschaft.de unter genauer Bezeichnung der Adresse und nach Möglichkeit des Flurstücks, für welches die Akteneinsicht begehrt wird, zu stellen.

Um die Akteneinsicht vollkommen per E-Mail abwickeln zu können, nutzen Sie bitte die nachstehende Vollmacht, die zum Download bereit steht.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Akteneinsicht persönlich zu beantragen.

Dafür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Spieker (Telefon: 96-1550).

 

Abrechnung

Die Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv und/ oder die Zusendung von Unterlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand gemäß der aktuell gültigen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) abgerechnet.

 

 

Begriffe im Kontext

Bauplan, Grundriss, Hausbesitz, Hauseigentümer, Stadtplanung Archiv, Zeichnungen