Kinderbetreuung in der Grafschaft Bentheim (Familien Service Büro)
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Kinderbetreuung im Landkreis Grafschaft Bentheim
Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Die Betreuung in Kindertagessstätten (Kindergärten, Krippen) wird sowohl von konfessionellen Trägern, kommunalen Trägern als auch von freien Trägern vorgehalten. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte, Öffnungszeiten oder sonstiger Angebote. Bei konkreten Fragen können Sie sich an die jeweiligen Kindertagesstätten wenden. Auch die Rathäuser der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie die Familien Service Büros halten Informationen über Ihre Einrichtungen vor Ort vor.
Im Rahmen der Kindertagespflege wird die Vermittlung von Kindern zu einer geeigneten Tagespflegeperson durch die Familien Service Büros koordiniert. Diese familienähnliche Betreuungsform findet in Großtagespflegestellen und bei Kindertagespflegepersonen zuhause statt. Weitere Informationen sowie Beratung bei der Suche und Vermittlung zu einer Kindertagespflegeperson erhalten Sie in Ihrem Familien Service Büro.
Eine Übersicht der Betreuungsmöglichkeiten in der Grafschaft finden Sie im Familienwegweiser.
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.