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Feststellung der Förderfähigkeit von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen einschließlich der Zustimmung zur gesonderten Berechnung der Investitionskosten sowie die Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Pflegegesetz (NPflegeG)
Erläuterungen dazu gibt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.