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Schwerbehindertenausweis

Details

Schwerbehinderten Menschen wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Für Antragsteller mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim ist das

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie-Außenstelle Osnabrück-Iburger Str. 30
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/58451

zuständig.

Erstanträge und/oder Folge(Verschlimmerungs)anträge erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Sicherung persönlich oder auf telefonische Anforderung per Post.

Begriffe im Kontext

Behindertenberatung, Grad der Behinderung