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Durch das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) wird festgelegt, wer dem Personenkreis der Vertriebenen, Heimvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge oder Spätaussiedlern angehört. Spätaussiedler erhalten nach den Bestimmungen des BVFG zusätzlich zum Aufnahmebescheid und Registrierschein eine Spätaussiedlerbescheinigung als Nachweis der Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft. Diese Bescheinigung wird seit dem 1. Januar 2005 vom
Bundesverwaltungsamt-Außenstelle Friedland-Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland
Telefon: 05504 8010
ausgestellt.
Spätaussiedler haben nach dem Bundesvertriebenengesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie unter Kommandanturaufsicht gestanden haben. Zuständig für die Gewährung dieser pauschalen Eingliederungshilfe ist das
Grenzdurchgangslager Friedland
Heimkehrerstr. 18
37133 Friedland
Telefon: 05504 8030.
Anträge auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung und auf Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe sind in der Abteilung für Soziale Sicherung erhältlich.