Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Adoptionsvermittlung

Details

Adoption

Wenn sie im Landkreis Grafschaft Bentheim leben und ein Kind adoptieren möchten, sind sie in dieser Adoptionsvermittlungsstelle richtig.

Gerne informieren wir sie über das Thema Adoption, die Voraussetzungen und den Werdegang bis zur möglichen Aufnahme eines Adoptivkindes.

Sollten sie sich nach dem Informationsgespräch für den Weg der Adoption entscheiden wollen, begleiten wir sie im Rahmen der Vorbereitung durch persönliche Gespräche zu verschiedenen Themen (Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes, Erziehungsvorstellungen, Partnerschaft, Umgang mit Herkunftsfamilie...).

Ebenso ist die Teilnahme an einem Adoptionsbewerberkurs Voraussetzung. Dieser teilt sich in vier Teile und wird als Gruppenform angeboten. Hier werden unter anderem die Themen kindliche Bindung, medizinische Risiken und rechtliches Grundwissen thematisiert. Zudem sind ein ärztliches Attest vom Amtsarzt, welches die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Adoption bescheinigt als auch ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.

Haben sie die Vorbereitung beendet, sind sie berechtigt, sich deutschlandweit in den Jugendämtern und einigen zugelassenen Adoptionsvermittlungsstellen um ein Adoptivkind zu bewerben.

Um ein Kind rechtswirksam adoptieren zu können, ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Mutter bzw. der leiblichen Eltern erforderlich. Diese kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes abgegeben werden und muss freiwillig erfolgen. 

Nach Ablauf der Adoptionspflegezeit (ca. 1 Jahr) stellen die zukünftigen Adoptiveltern ebenfalls beim Notar einen Annahmeantrag. Während dieser Zeit liegt das Sorgerecht beim örtlichen Jugendamt.

Das Familiengericht entscheidet abschließend über diesen Antrag.

Nach dem Adoptionsbeschluss hat das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern. Im Anschluss stehen Ihnen unterschiedliche Angebote der Nachbetreuung (z.B. Fortbildungen, Begegnungsnachmittage, jährliche Hausbesuche) zur Verfügung.

Abgebende Mütter/Eltern

Sie sind schwanger und überlegen, ob sie ihr Kind vielleicht zur Adoption freigeben wollen?

Dies kann unterschiedliche Gründe haben, sollte aber in jeden Fall gut überlegt sein. Ist eine Adoption rechtskräftig, ist diese nicht mehr umkehrbar.

Gerne beraten wir sie, was in ihrer Situation das Beste für Sie und ihr Kind ist.

Sollten sie sich für eine Adoption entscheiden, bleiben wir gerne mit Ihnen in Kontakt und übermitteln beispielsweise Briefe oder vereinbaren persönliche Kontakte, sofern dieses der Wunsch aller beteiligten Personen ist und es dem Kindeswohl dient.

Auch wenn sie die Erziehung des Kindes nicht selbst übernehmen, bleiben leibliche Eltern ein wichtiger Bestandteil der Biographie der Kinder.

Sollten sie sich gegen eine Adoption entscheiden, können wir sie in die verschiedenen Unterstützungssysteme der Jugendhilfe vermitteln.   

Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung stehen Ihnen außerdem folgende Beratungsstellen zur Verfügung:

Landkreis Grafschaft Bentheim

Diakonie Grafschaft Bentheim

SKF Nordhorn

Stiefkindadoption

Sie wollen das Kind ihres (Ehe-)Partners adoptieren und interessieren sich für eine Stiefkindadoption?

Dies kann sinnvoll sein, wenn

o   Der andere Elternteil unbekannt oder verstorben ist

o   Zum getrenntlebenden Elternteil seit langer Zeit kein Kontakt mehr besteht

o   Das Kind sich selbst die Annahme nachvollziehbar wünscht

o   Zum Stiefelternteil bereits eine soziale Elternschaft besteht

Durch eine Stiefkindadoption wird das Kind rechtliches Kind des annehmenden Elternteils.
Die Beratung aller Beteiligten (inkl. Kind und abgebendem Elternteil) ist verpflichtet. Die Einwilligung muss von allen (bekannten) Erwachsenen vor einem Notar freiwillig abgegeben werden.

In persönlichen Gesprächen beraten wir alle Beteiligten und klären über Rechte und Pflichten auf. Zudem sind ein ärztliches Attest, welches die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Adoption bescheinigt, als auch ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.

Voraussetzungen sind dabei unter anderem:

o   Sie müssen als Paar miteinander verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mindestens vier Jahre als Familie zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben.

o   Es muss sich ein entsprechendes Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben.

o   Eine umfassende Beratung in einer Adoptionsvermittlungsstelle hat stattgefunden.

Auch im Rahmen von Verwandtenadoption sind wir gerne ihr Ansprechpartner.

Auswärtige Bewerber

Sie haben das Bewerberverfahren in einem anderen Landkreis durchlaufen und wollen sich bewerben?

Der Landkreis Grafschaft Bentheim vermittelt aufgrund seiner geringen Größe fast ausschließlich außerhalb des eigenen Landkreises, um Zufallsbegegnungen zwischen Mutter/Eltern und Kind möglichst zu vermeiden.

Wir führen eine kleine Liste an auswärtigen Bewerbern, die sich eine Aufnahme eines Adoptivkindes vorstellen können. Diese Bewerber laden wir zu einem persönlichen Gespräch nach Nordhorn ein, um die Möglichkeiten und Grenzen des Bewerberpaares kennenzulernen.

Wir halten diese Liste bewusst klein, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Sie befindet sich im stetigen Wandel, so dass wir immer wieder auf neue auswärtige Bewerber angewiesen sind.

Sprechen sie uns gerne an!

Auslandsadoption

Sie interessieren sich für eine Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

In diesem Fall stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und klären sie über die weitere Vorgehensweise auf.

Für die eigentliche Auslandadoption sind die Jugendämter der Städte und Landkreise jedoch nicht zuständig. Dies obliegt ausschließlich den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter oder zugelassenen Vermittlungsstellen für Auslandsadoption.

Die zentrale Adoptionsstelle für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg hat ihren Standort in Hamburg.

Biographiearbeit/Herkunftssuche

Sie sind selbst Adoptivkind und möchte etwas über ihre Biographie wissen?

Sprechen sie uns gerne an! Wir unterstützen sie gerne bei der Suche nach ihren Wurzeln.

Im Alter von 16 Jahren hat das Adoptivkind einen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Hierbei begleiten wir Sie gerne.

Sie haben ein Kind zur Adoption freigegeben und haben diesbezüglich Fragen?

Auch in diesem Fall dürfen sie uns gerne ansprechen.

Für weitere Informationen kontaktieren sie uns unter den rechts genannten Kontaktdaten gerne.

Begriffe im Kontext

Adoption, Adoptionsvermittlung, Abgebende, Abgebende Eltern, Abgebende Mütter, Stiefkindadoption, Auswärtige Bewerber, Fremdbewerbungen, Bewerbung Adoption, Auslandsadoption, Biographie, Herkunftssuche