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Aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung gehört die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien (Vollzeitpflege) zu den klassischen Leistungsangeboten der Jugendhilfe. Die Gestaltung bzw. Form der Pflegeunterbringung kann von der kurzzeitigen Aufnahme bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für ein Kind sehr unterschiedlich sein. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe muss im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 KJHG mit allen Beteiligten vereinbart und regelmäßig überprüft werden. Sie richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, wobei das Wohl des Kindes oder der Kinder im Vordergrund steht.
Im Bereich der Vollzeitpflege wird zwischen Kurzzeitpflege, Dauerpflege, Bereitschaftspflege und Sonderpflege unterschieden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz räumt der elterlichen Erziehung und der Rückkehr von Kindern in die Herkunftsfamilie den Vorrang ein. Deshalb soll während der Zeit der Inpflegenahme von Kindern der Herkunftsfamilie Hilfe und Unterstützung angeboten werden, damit sie selbst wieder die Erziehung und Betreuung übernehmen kann. Hierbei ist aber eine Zeitperspektive aus Sicht des Kindes zu berücksichtigen.
Der Pflegekinderdienst hat im wesentlichen die Aufgaben:
- Werbung von geeigneten Pflegefamilien
- Vorbereitung der Bewerber:innen
- Begleitung und Betreuung der Pflegefamilien und -kinder
- Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern und dem Familiengericht
- Nachbetreuung von Pflegeverhältnissen.
Im Bewerberverfahren finden verschiedene Gespräche mit den Bewerbern sowohl im Jugendamt als auch im Haushalt der Bewerberfamilien statt. Zur Vorbereitung auf die Aufgabe als Pflegeeltern gehört desweiteren die Teilnahme an einem Pflegeelternvorbereitungskurs, der aus mehreren Modulen besteht.
Bei Interesse und dem Wunsch nach Informationen sprechen Sie uns gerne an!