Pflegekinderdienst
Details
Sie interessieren sich für die Arbeit des Pflegekinderdienstes?
Informationen zum Aufgabenbereich erfragen sie gerne unter: pflegekinderdienst@grafschaft.de
Die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien (Vollzeitpflege) zu den klassischen Leistungsangeboten der Hilfen zur Erziehung. Die Gestaltung bzw. Form der Pflegeunterbringung kann von der kurzzeitigen Aufnahme bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für ein Kind sehr unterschiedlich sein. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe muss im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 KJHG mit allen Beteiligten vereinbart und regelmäßig überprüft werden. Sie richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, wobei das Wohl des Kindes oder der Kinder im Vordergrund steht.
Im Bereich der Vollzeitpflege wird zwischen Kurzzeitpflege, Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege unterschieden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz räumt der elterlichen Erziehung und der Rückkehr von Kindern in die Herkunftsfamilie den Vorrang ein. Deshalb soll während der Zeit der Inpflegenahme von Kindern der Herkunftsfamilie Hilfe und Unterstützung angeboten werden, damit sie selbst wieder die Erziehung und Betreuung übernehmen kann. Hierbei ist aber eine Zeitperspektive aus Sicht des Kindes zu berücksichtigen.
Der Pflegekinderdienst hat im Wesentlichen die Aufgaben:
Begleitung und Betreuung der Pflegefamilien und -kinder
Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem
Zusammenarbeit mit dem Familiengericht und externen Trägern
Nachbetreuung von Pflegeverhältnissen
Eignungsüberprüfung und Vorbereitung der potenziellen Pflegefamilien
Dabei unterstützen die Fachkräfte in Form von
regelmäßigen Hilfeplangesprächen
kontinuierlicher Austausch
Begleitung bei Besuchskontakten mit dem Herkunftssystem
regelmäßigen Pflegeelterntreffen
Fortbildungsangeboten speziell für Pflegefamilien
gemeinsamen Aktivitäten, wie z.B. ein jährliches Sommerfest
Zudem wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt.
Im Bewerberverfahren werden sie auf ihre Arbeit als Pflegeeltern vorbereitet.
Hierzu finden mehrere Gespräche sowohl im Jugendamt als auch im häuslichen Umfeld der potenziellen Pflegefamilie statt. Ebenso wird die Teilnahme an einem mehrteiligen Pflegeelternvorbereitungskurs sowie die Einreichung eines Gesundheitszeugnisses und eines polizeilichen Führungszeugnisses vorausgesetzt.
Bei Interesse und dem Wunsch nach Informationen sprechen Sie uns gerne an!