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Bei Verlust des Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch die Zulassungsstelle ein "neuer", somit ein Ersatzschein ausgestellt.
Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
Verlustmeldung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
Hinweis:
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren ist, muss der letzte Halter diesen Antrag ausfüllen und unterschreiben., zusätzlich ist eine Kopie des Ausweises vorzulegen. (Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen haben). Außerdem ist die Vorlage der ZB II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Es können nur Fahrzeugscheine aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich (NOH) neu ausgestellt werden!!!