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Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung gemäß § 17 KJHG.
Die Elternberatung / Familienmediation soll helfen:
ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen
Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen
im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen
Im Falle der Trennung und Scheidung sollen die Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt werden, das als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung und Scheidung dienen kann.
Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig.
Das Angebot kann sowohl von Eltern/-teilen, die noch zusammenleben als auch von solchen, die bereits getrennt bzw. geschieden sind, genutzt werden. Ebenso können Eltern/-teile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, um zum Wohle ihres gemeinsamen Kindes eine förderliche Wahrnehmung der Elternveranwortung zu erreichen bzw. Konflikte zu beseitigen. Auch die Inanspruchnahme der Nachbetreuung bei später aufretenden Schwierigkeiten oder Problemen ist möglich.