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Kinder und Jugendliche sind in der heutigen Zeit vielen Einflüssen und Reizen ausgesetzt. Den Umgang mit diesen zu lernen, ist nicht immer einfach. Oft ist es den Erwachsenen nicht möglich sie komplett von Einflussbereiche, die nicht dem Alter, der physischen oder psychischen Reife der Kinder gerecht werden, fernzuhalten. Und nicht jedes Kind oder jeder Jugendliche ist stark genug, sich vor diesen Einflüssen selbst schützen zu können.
In der öffentlichen Diskussion wurde in der Vergangenheit häufig Besorgnis über folgende Entwicklungen geäußert:
Gefährdung durch Aids, ungewollte Schwangerschaft, sexuelle Gewalt
Gewalttätige und radikale Verhaltensweisen einer steigenden Zahl von Jugendlichen
Gefährliche Konsumgewohnheiten junger Menschen in Bezug auf legale und illegale Suchtmittel
Wachsendes Angebot von Medien, wobei in Teilbereichen besonders problematische Entwicklungen zu beobachten sind (z.B. Brutalisierung, Sexismus, Pornografie)
Zunehmende Kenntnis über Gewalt und sexuellen Missbrauch in Familien
Gefährdung von Jugendlichen durch totalitäre Jugendsekten und destruktive Kulte.
Aufgaben:
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es hier, die Einhaltung des o.g. Gesetzes zu kontrollieren und Gewerbetreibende diesbezüglich im Vorfeld zu unterstützen und zu beraten.
Der kontrollierende Jugendschutz
Gegenüber besonders eindeutigen Gefahrentatbeständen hat der Gesetzgeber Verbotsschranken errichtet. Das bekannteste Jugendschutzgesetz hierbei ist:
Der erzieherische Jugendschutz
Ein Fernhalten oder Bewahren vor Gefahren ist in der heutigen Gesellschaft bei der Vielfalt der mögllichen Gefährdungen nicht zu realisieren und auch nicht sinnvoll. Nicht jede
Gefährdung ruft auch zwangsläufig eine Schädigung hervor. Mit den meisten Gefährdungen muss man vielmehr den richtigen Umgang lernen. Mit ihnen ist ein Risiko verbunden, das
abgeschätzt werden muss. Prävention ist insofern in der Jugendarbeit ein wichtiges Thema. Kinder und Jugendliche sollen sowohl informiert und aufgeklärt als auch dabei unterstützt
werden, einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den potenziellen Gefahren des täglichen Lebens zu erlernen. Aufgabe des Jugendschutzes ist es hier, entsprechende
Aktionen, Maßnahmen und Projekte zu initiieren bzw. zu fördern.
Daneben müssen aber auch Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, JugendgruppenleiterInnen, etc. in der Lage sein, Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu erkennen, und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen Orientierungen und Hilfen zu geben, mit den diesen Gefährdungen kritisch und verantwortlich umzugehen. Dem Jugendschutz fällt hier insbesondere die Aufgabe zu, diese in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen entsprechende Anregungen, Informationen und Handreichungen zu geben.
Angebote:
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Informationen zu foglenden Themen an:
Sucht und Drogen
Gewalt
Kindesmißhandlung
Medien
Pubertät
Rechtsfragen(Aufsichtspflicht)
Jugendschutzgesetze
Zudem versuchen wir Sie, bei folgendem zu unterstützen:
Beschaffung von Materialien zu aktuellen Jugendschutzthemen
für Schule oder Beruf
Ihrer Arbeit in einer Jugendgruppe oder mit Eltern
Suche nach Referenten für einen Elternabend
Durchführen einer Informationsveranstaltung, z.B. in Ihrer Jugendgruppe oder im Elternkreis
Fortbildung für JugendleiterInnen in Ihrem Verein
Organisation und Suchen nach inhaltlicher oder finanzieller Unterstützunge bei einem Projekt für Kinder oder Jugendliche
Beschaffung von Adressen von Referenten, Theatergruppen, etc.
Folgende Informationen / Anträge stehen zum Download bereit:
Schülerbefragung 2010/2011 im Landkreis Grafschaft Bentheim: