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Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist nach § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) verpflichtet ein Verzeichnis der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen. Inzwischen liegt ein solches flächendeckendes Verzeichnis vor, in dem 170 ehemalige Müllkippen und mehrere hundert altlastverdächtige Standorte erfasst sind.
Die Lage der im Landkreis Grafschaft Bentheim erfassten Altablagerungen können hier auf einer Karte des Landes Niedersachsen abgerufen werden.
Altablagerungen und Altstandorte können insbesondere den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken beeinflussen. Beispielsweise kann es bei Baumaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial kommen. Doch Altablagerungen und Altstandorte müssen kein Hinderungsgrund für ein Vorhaben sein. Eine frühzeitige Berücksichtigung der "Altlastenproblematik" - schon in der ersten Planungsphase – ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung des Bauvorhabens. Auch ist die Kenntnis über altlastverdächtige Flächen im Rahmen der Wirtschaftsförderung – Betriebsansiedlung auf Brachflächen – , in der Bauberatung und bei den verschiedensten Grundstücksaktivitäten (z.B. Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaurecht) von großer Bedeutung.