Wasserentnahme von Grundwasser - Erlaubnis
Details
Das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser gehört nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu den Benutzungen, die grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Für die Entnahme von geringen Mengen (bis zu 10 m³ pro Tag) für die Gartenbewässerung, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb o.ä. ist eine erlaubnisfreie Benutzung zugelassen. In den wasserechtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass die Gewässerbenutzung mit dem Wohl der Allgemeinheit vereinbar ist und jede vermeidbare Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktion unterbleibt.
Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie eine Erlaubnis erhalten.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.
Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für
- den eigenen Haushalt,
- die Gartenbewässerung,
- den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
- das Tränken von Vieh oder
- die Entwässerung von Grundstücken.
Kosten
Es fallen Kosten nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.
Voraussetzungen
- Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
- Ihr Vorhaben fällt nicht unter den Gemeingebrauch, für den keine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
- aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
- Angaben zur Art der Anlage
- schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
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Die zuständige Wasserbehörde
- prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
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Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.