Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Unterhaltungsmaßnahmen.
Diese sind von den Unterhaltungspflichtigen (Unterhaltungs- bzw. Wasser- und Bodenverband oder die Anlieger) durchzuführen.
Die Untere Wasserbehörde hat im wesentlichen die ordnungsgemäße Unterhaltung zu überwachen.
Für die beidseitige Räumung von Gräben und Gewässern mit Röhrichtbeständen ist nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (§ 37 NNatG) eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Ausnahmegenehmigung kann formlos beantragt werden.