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Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug:
ist noch in unserem Landkreis zugelassen
war in unserem Landkreis zugelassen und ist gegenwärtig abgemeldet
ist außerhalb unseres Landkreises zugelassen
war außerhalb unseres Landkreises zugelassen und ist derzeit abgemeldet
Was muss ich mitbringen?
aktuelles Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
bisherige Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch zugelassen und bisheriges Kennzeichen nicht übernommen wird
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,
Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
Vereinsregisterauszug
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
deren Ausweis
für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)
komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
deren Ausweise
Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.