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Überschwemmungsgebiete - Genehmigungen

Details

Überschwemmungsgebiete sind die Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind für eine Anzahl an Gewässern Überschwemmungsgebiete gesetzlich festgesetzt.

Seit einigen Jahren orientiert sich die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an einem prognostizierten 100-jährlichen Hochwasserereignis. Es gibt allerdings auch noch Festsetzungen aus dem Jahre 1911.

Im Überschwemmungsgebiet bedürfen beispielsweise die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, die Herstellung baulicher Anlagen oder die Anpflanzungen von Bäumen / Sträuchern einer Genehmigung.

In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forst-wirtschaft eingesetzt werden,
  • die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vor-sorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.