Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern gehört nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu den Benutzungen, die grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass das Wasser mit Handgefäßen geschöpft wird, nach dem Niedersächsischen Wassergesetz gehört das Schöpfen zum Gemeingebrauch, wonach diese Nutzung erlaubnisfrei ist. In den wasserechtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass die Gewässerbenutzung mit dem Wohl der Allgemeinheit vereinbar ist und jede vermeidbare Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktion unterbleibt.