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Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft – das sind nicht nur Maßnahmen der Behörde in den Schutzgebieten. Mindestens ebenso wichtig und für einen flächendeckenden Naturschutz unverzichtbar sind die „kleinen“ Maßnahmen von Privatpersonen (oft Landwirten), die in der Öffentlichkeit in der Regel kaum wahrgenommen oder als selbstverständlich hingenommen werden.
Um hier Anreize zu schaffen, bietet die untere Naturschutzbehörde im Bereich Feuchtwiesen- und Wiesenvogelschutz ein Förderprogramm an.
Das kreiseigene Feuchtwiesenprogramm dient vorrangig der Lebensraumsicherung und Entwicklung traditioneller Wiesenvogelgebiete. Es wurde 1989 ins Leben gerufen und wird seitdem regelmäßig für jeweils 5 Jahre verlängert.
Zur Zeit sind über das Feuchtwiesenprogramm insgesamt 166 ha Grünland im Landkreis erfasst. Innerhalb dieser Gebietskulisse erhalten derzeit 30 Landwirte auf Basis freiwilliger Vertragsvereinbarungen eine jährliche Nutzungsentschädigung. Sie müssen hierfür während der Brut- und Aufzuchtzeit der Wiesenvögel bestimmte Auflagen einhalten.
Zur kreisweiten Kontrolle der Wiesenvogelbestände werden die Brutpaare in den Wiesenvogelgebieten durch ehrenamtliche Betreuer und Diplom-Biologen regelmäßig erfasst. Diese führen in den Monaten März bis Juni Paarkartierungen durch. Die Erfassungsergebnisse zeigen, dass die Bestände der meisten Wiesenvogelarten nahezu konstant gehalten werden können.
Zu den in der Grafschaft vorkommenden Wiesenvogelarten gehören u.a. der Große Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Austernfischer. Die Arten werden in einem Faltblatt vorgestellt, welches Sie als Datei herunterladen können. Die Naturschutzbehörde kann es Ihnen aber auch gerne auf Anfrage hin zusenden.