Feuchtwiesen- und Wiesenvogelschutz - Förderprogramm
Details
Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft – das sind nicht nur Maßnahmen der Behörde in den Schutzgebieten. Mindestens ebenso wichtig und für einen flächendeckenden Naturschutz unverzichtbar sind die „kleinen“ Maßnahmen von Privatpersonen, die in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen oder als selbstverständlich hingenommen werden.
Um hier Anreize zu schaffen, bietet die untere Naturschutzbehörde im Bereich Feuchtwiesen- und Wiesenvogelschutz ein Förderprogramm an.
Das Programm bietet Landwirtinnen und Landwirten verschiedene Fördermöglichkeiten, um aktiv zum Schutz der Wiesenvögel beizutragen. Dabei stehen sowohl Flächenschutz- als auch Gelegeschutzmaßnahmen im Fokus.
Im Bereich des Flächenschutzes können sie durch freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen wertvolle Beiträge leisten – etwa durch wiesenvogelfreundliche Grünlandbewirtschaftung oder die Anlage von Bracheflächen auf Ackerland. Für den Schutz der Gelege außerhalb geschützter Flächen werden Maßnahmen wie das Aussparen von Nestern bei der Mahd oder die Einrichtung von Schutzbereichen mit Elektrozäunung unterstützt.
Ziel des Programms ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, um die Brut- und Aufzuchtbedingungen der bedrohten Wiesenvögel langfristig zu sichern und zu verbessern.
Für die Teilnahme am Feuchtwiesenprogramm sind vor allem Landwirtinnen und Landwirte gefragt – sie tragen mit ihrer rücksichtsvollen Bewirtschaftung wesentlich zum Schutz der Wiesenvögel bei.
Wir freuen uns aber auch über die Unterstützung von allen anderen, die durch das Melden von Gelegen oder Rücksichtnahme in der Brutzeit zum Erfolg des Programms beitragen.
Zu den in der Grafschaft vorkommenden Wiesenvogelarten gehören u.a. Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Austernfischer.