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Die Rechnungsprüfungsabteilung des Landkreises wird für die 4 Samtgemeinden, 22 Gemeinden und 3 kreisangehörigen Städte tätig, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt unterhalten bzw. zur Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes aufgrund ihrer Einwohnerzahl nicht verpflichtet sind.
Prüfgegenstand sind die jeweiligen Jahresrechnungen (Jahresabschlüsse), wozu auch die Prüfung der zahlungsbegründenden Belege gehört. Das Ergebnis wird in einem ausführlichen Prüfbericht zusammengefasst.
Die Entscheidung des Gemeinderates über die Entlastung des Gemeindedirektors/Bürgermeisters beruht unter anderem auf dem Ergebnis des Schlussberichts.