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Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Die Bußgeldstelle unseres Landkreises ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.
Ansprechpartner und Online-Anhörung finden Sie in unserem Bürgerportal.