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Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ist in der Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines zu stellen.
Ist der Führerschein verloren, muss von dem Fahrerlaubnisinhaber eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt werden. Bei Diebstahl des Führerscheines ist die Vorlage einer entsprechenden Anzeige der Polizei zwingend erforderlich. Kann diese nicht beigebracht werden, ist ebenfalls durch den Antragsteller eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen. Bis es zur Aushändigung des neuen EU-Führerscheines kommt, dauert es im Regelfall ca. 3-4 Wochen. Für diesen Zeitraum kann gegen Gebühr eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden.
verlorener Führerschein 67,70 Euro
gestohlener Führerschein 37,00 Euro
vorläufige Fahrberechtigung 9,00 Euro
Direktversand des Führerscheins 6,32 Euro
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht. Mit der Bearbeitung wird erst begonnen, sobald die Gebühr entrichtet wurde.
Bei der Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen des Fahrerlaubnisinhabers zwingend erforderlich.
gültigen Personalausweis od. gültigen Reisepass
Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.
ggfs. Eidesstattliche Versicherung
ggf. Anzeige der Polizei über den Diebstahl des Führerscheins