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Ihre Ansprechpartnerinnen:
Brandschutz Landkreis Grafschaft Bentheim (außer Nordhorn):
Brandschutz Stadt Nordhorn:
Brandverhütungsschau:
Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist es darauf hinzuwirken, dass durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische sowie betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, um dadurch die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch vorbereitende Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz, wie z. B.
die Gewährleistung der Zugänglichkeit zur baulichen Anlage,
die Festlegung der Angriffswege auf dem Grundstück und im Gebäude sowie die Sicherstellung der erforderlichen Löschmittel, vor allem der Löschwasserversorgung.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim als zuständige Behörde erfüllt die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes mit Hilfe ihrer hauptamtlich tätigen Brandschutzprüfer.
Die Tätigkeit der Brandschutzprüfer gliedert sich in folgende Teilbereiche:
I. Hauptamtliche Brandschau
Alle Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen im Brandfall eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, werden der regelmäßig wiederkehrenden Brandverhütungsschau nach §27 Nds. Brandschutzgesetz unterzogen.
II. Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren
Bei geplanten Bauvorhaben werden die Brandschutzkonzepte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren geprüft.
III. Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinden
Die Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden in Bezug auf die Zugänglichkeit der Verkehrswege für die Feuerwehr sowie hinsichtlich der Löschwasserversorgung fachlich beurteilt.
IV. Technische Aufschaltbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen
Die anliegenden TAB (inkl. Anlagen) sind bei der Ausschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Empfangsstelle der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Ems-Vechte zu beachten!