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Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
zur überbaubaren Grundstücksfläche
zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Nähere Informationen über Bebauungspläne und deren Festsetzungen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.