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Der Haushaltsplan dient als Grundlage allen mit finanziellen Aktivitäten verbundenen Verwaltungshandelns, da mit ihm entsprechende Ermächtigungen auf der Grundlage politisch gewollter Vorgaben festgeschrieben werden. Die Finanzabteilung ist zuständig für die Erstellung dieses Haushaltsplanes einschließlich aller hieraus resultierenden weiteren Aufgaben wie Ausführung, Controlling, Erstellung von Jahresabschlüssen des Landkreises bzw. des Kopnzerns, Statistiken, sonstige Erhebungen, Jagdsteuerveranlagungen und die Darlehensverwaltung.