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Grafschafter Jobcenter - Vermittlung und Arbeitgeberservice

Details

Wir beraten, wenn Sie eine Arbeitsstelle besetzten möchten – individuell und vor allem unbürokratisch. Als Arbeitgeber steht Ihnen ein fester Ansprechpartner in unserem Hause zur Verfügung. Sie erhalten Unterstützung im Bereich Stellenbesetzung und es besteht die Möglichkeit auf ein persönliches Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen.

Unser Angebot

Personalsuche

Wir unterstützen Ihre Personalsuche unter anderem mit
der Erhebung eines Arbeitsplatzprofils und der Stellenausschreibung,der Veröffentlichung der Stellen in unserem Stellenportal "Jobnetzwerk".geeigneten Bewerbervorschlägender Beratung über Fördermöglichkeiten.

Betriebliche Praktika

Zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung als auch zur Eignungsfeststellung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes, kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service des Grafschafter Jobcenters ein Praktikum durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gerne über eine eine angemessene Erprobungszeit bzw. über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer.

Voraussetzungen:

Kontaktaufnahme vor Beginn des Praktikums zum Arbeitgeber-Service Einwilligung des Arbeitgeber-Service

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III

Eingliederungszuschüsse

Die Einstellung eines förderbedürftigen Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.

Die Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den Minderleistungen und Vermittlungshemnissen eines Arbeitnehmers. Der Antrag für einen Eingliederungszuschuss muss vor Beginn der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Einstellung und garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung.

Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular auf dieser Seite. siehe unten

Einstiegsqualifizierung (EQ) für jüngere Arbeitsuchende

Ziel ist es, ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen bis 25 Jahre, die noch keinen Ausbildungesplatz gefunden haben, eine Möglichkeit zu bieten, durch ein 6 bis 12 monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den gewünschten Ausbildungsberuf zu erproben und sich dabei zu bewähren.

Ergänzend zur betrieblichen Arbeit kann der/die Praktikant/in auch am Unterricht in der Berufschule teilnehmen. So sollen dem/der Praktikanten/Praktikantin im Laufe des Praktikums die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres vermittelt werden. Bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten, kann im Anschluss an der EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart/geschlossen werden.

Rechtsgrundlage: §54a SGB III

ESF-Bundesprogramm Langzeitarbeitslosigkeit

Das ESF-Bundesprogramm für die Integration von Langzeitarbeitslosen (LZA) bietet Menschen, die längere Zeit ohne Arbeit sind, eine langfristige, berufliche Perspektive:

Durch die gezielte Förderung von Arbeitsplätzen, die intensive Begleitung nach der Arbeitsaufnahme und die Möglichkeit passgenauer Qualifizierung.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Lohnkostenzuschüsse (inkl. Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen) in Höhe von max. 75% Job-Coaching des Arbeitnehmers (Begleitung und beratung in der Aufbauphase)

  • Möglichkeit der gezielten Qualifizierung des Mitarbeiters

 Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-mail.

Begriffe im Kontext

Grafschafter Jobcenter, Hartz IV, 4, Jobcenter, arbeitslos, Arbeitslosengeld, Vermittlung, offene Stellen, freie Stellen,