Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wir beraten, wenn Sie eine Arbeitsstelle besetzten möchten – individuell und vor allem unbürokratisch. Als Arbeitgeber steht Ihnen ein fester Ansprechpartner in unserem Hause zur Verfügung. Sie erhalten Unterstützung im Bereich Stellenbesetzung und es besteht die Möglichkeit auf ein persönliches Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen.
Unser Angebot
Personalsuche
Wir unterstützen Ihre Personalsuche unter anderem mit
der Erhebung eines Arbeitsplatzprofils und der Stellenausschreibung,der Veröffentlichung der Stellen in unserem Stellenportal "Jobnetzwerk".geeigneten Bewerbervorschlägender Beratung über Fördermöglichkeiten.
Betriebliche Praktika
Zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung als auch zur Eignungsfeststellung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes, kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service des Grafschafter Jobcenters ein Praktikum durchgeführt werden.
Wir beraten Sie gerne über eine eine angemessene Erprobungszeit bzw. über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer.
Voraussetzungen:
Kontaktaufnahme vor Beginn des Praktikums zum Arbeitgeber-Service Einwilligung des Arbeitgeber-Service
Rechtsgrundlage: § 45 SGB III
Eingliederungszuschüsse
Die Einstellung eines förderbedürftigen Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.
Die Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den Minderleistungen und Vermittlungshemnissen eines Arbeitnehmers. Der Antrag für einen Eingliederungszuschuss muss vor Beginn der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Einstellung und garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung.
Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular auf dieser Seite. siehe unten
Einstiegsqualifizierung (EQ) für jüngere Arbeitsuchende
Ziel ist es, ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen bis 25 Jahre, die noch keinen Ausbildungesplatz gefunden haben, eine Möglichkeit zu bieten, durch ein 6 bis 12 monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den gewünschten Ausbildungsberuf zu erproben und sich dabei zu bewähren.
Ergänzend zur betrieblichen Arbeit kann der/die Praktikant/in auch am Unterricht in der Berufschule teilnehmen. So sollen dem/der Praktikanten/Praktikantin im Laufe des Praktikums die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres vermittelt werden. Bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten, kann im Anschluss an der EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart/geschlossen werden.
Rechtsgrundlage: §54a SGB III
ESF-Bundesprogramm Langzeitarbeitslosigkeit
Das ESF-Bundesprogramm für die Integration von Langzeitarbeitslosen (LZA) bietet Menschen, die längere Zeit ohne Arbeit sind, eine langfristige, berufliche Perspektive:
Durch die gezielte Förderung von Arbeitsplätzen, die intensive Begleitung nach der Arbeitsaufnahme und die Möglichkeit passgenauer Qualifizierung.
Vorteile für den Arbeitgeber
Lohnkostenzuschüsse (inkl. Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen) in Höhe von max. 75% Job-Coaching des Arbeitnehmers (Begleitung und beratung in der Aufbauphase)
Möglichkeit der gezielten Qualifizierung des Mitarbeiters
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-mail.