Sachkundenachweis bei Schlachtung und Betäubung von Tieren - Erteilung
Details
Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:
Zum Serviceportal (externer Link)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.