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Im Reisegewerbe sind folgende Tätigkeiten verboten:
Vertrieb von
Giften und gifthaltigen Waren
Ausnahme: Bestellungen von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Holzschutzmitteln, für die nach baurechtlichen Vorschriften ein Prüfbescheid mit Prüfzeichen erteilt worden ist
Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern
Ausnahme: Schutzbrillen und Fertiglesebrillen
elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte
Ausnahme: Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung
Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose
Ausnahme: Verkauf von Lotterielosen im Rahmen genehmigter Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder anderen öffentlichen Orten
Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden
Feilbieten und der Ankauf von
Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platin-Beimetalle) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen
Ausnahme: Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40,00 Euro und Waren mit Silberauflagen
Edelsteinen, Schmucksteinen und synthetischen Steinen sowie von Perlen
Feilbieten von alkoholischen Getränken mit Ausnahme von
Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen
alkoholischen Getränken aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus
Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden
alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden
Abschluss sowie Vermittlung von Rückkaufgeschäften (Pfandleihe) und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften
Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Diese müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte.
Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:
https://portal.grafschaft-bentheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31316/show