Medizinalaufsicht
Details
Personen, die innerhalb unseres Kreisgebietes einen nichtärztlichen Heilberuf selbständig ausüben wollen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit vorher bei dem Gesundheitsamt schriftlich anzeigen und u.a. nachweisen, dass sie hierzu auch berechtigt sind. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Erlaubnisurkunde (zum Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung).
Eine Liste der in der Grafschaft tätigen Hebammen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Downloads.
Unter die nichtärztichen Heilberufe fallen:
Heilpraktiker
Hebammen
Krankengymnasten/Physiotherapeuten
Masseure und med. Bademeister
Ergotherapeuten
Logopäden