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Prostituiertenschutzgesetz - gesundheitliche Beratung

Details

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.

Anmeldung in zwei Schritten
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt, die gesundheitliche Beratung, erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim. Hierbei müssen die nachstehenden Informationen beachtet werden.

Der zweite Schritt, die persönliche Anmeldung, erfolgt in der Ordnungsabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Gesundheitliche Beratung
Laut § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes müssen alle Prostituierten eine gesundheitliche Einzelberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird vom zuständigen Gesundheitsamt vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei angeboten.

Nach dem Beratungsgespräch bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung im Ordnungsamt benötigen.

Informationen zur Gültigkeit der Anmeldebescheinigung und zum Anmeldeverfahren können Sie dem nachfolgenden Flyer entnehmen: