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Jugendpflege

Details

 Die Kreisjugendpflege ist u.a. für folgende Themen zuständig:

  • Weiterentwicklung der Jugendarbeit insbesondere der Themenbereiche Beteiligung/ Partizipation von jungen Menschen, Diversität, Jugendkultur und politische Bildung.

  • Schnittstelle für die Jugendarbeit

  • Vernetzung der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Aufgabenbereich Jugendarbeit

  • Förderung der Jugendverbände

  • Aus- und Fortbildung von Jugendleitern (JULEICA)

  • Ermittlung von aktuellen Schulungs-/Qualifizierungsbedarfen für ehrenamtlich bzw. hauptamtlich bei freien Trägern der Jugendhilfe tätigen Personen und anschließende Organisation bzw. Durchführung von Schulungen

  • Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Ein Baustein der Arbeit der Kreisjugendpflege ist die Föderung der Jugendverbände. Hierzu gibt es Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen. Den Förderungskatalog finden Sie weiter unten. Für folgende Themenfelder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten:

  • Freizeitmaßnahmen (z.B. Zeltfreizeiten)

  • Teilnahme von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen an Ferienfreizeiten (Wenn Sie sich in einer besonderen Lebenslage nach § 90 Abs. 4 SGB VIII befinden, dann können wir Sie hier finanziell unterstützen)

  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen (z.B. Besuch einer Jugendgruppe im Bundestag)

  • Internationaler Jugendaustausch (z.B. mit einer Partnergemeinde)

  • Zuschüsse für Grundlehrgänge und Fortbildungen von Jugendleitern (Juleica)

  • Erste-Hilfe-Ausbildung zur Erlangung der Juleica

  • Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit und für Freizeiten (z.B. Musikboxen, Zelte, Kochutensilien, Kamera)

  • Errichtung von Jugendräumen und Jugendheimen (Hier gelten die Förderbedingungen der Rahemnrichtlinie des Landkreis Grafschaft Bentheim für investive Förderungen)

  • Integration von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergund (z.B. ein kulturelles Gemeinschaftsfest)

  • Besondere Angelegenheiten

  • Jugendkulturetat (z.B. ein Metalkonzert, eine Lesung, Kindertheater)

  • Jugendkulturelle Projekte (z.B. ein HipHop-Kurs, Graffiti-Seminar, Musikworkshop)

  • Genderprojekte (z.B. eine Fortbildung für Jugendleiter zumThema LGTBQ)

Zu allen Fördermöglichenkeiten gibt es Grundsätze die einzuhalten sind und die festlegen, wer überhaupt einen Antrag stellen darf. Diese findet ihr alle im Förderungskatalog weiter unten. Alle Anträge könnt ihr Online stellen.

Begriffe im Kontext

Jugendpflege, Jugendförderung, Freizeiten, Jugendarbeit, Beteiligung, Jugendverband, Vereine, Jugendkultur, Juleica