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Unbegleitete minderjährige Ausländer oder Flüchtlinge sind Personen, die noch nicht volljährig sind und ohne Begleitung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreisen.
Sie haben internationalen Konventionen zufolge (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, Haager Minderjährigen Schutzabkommen) sowie nach europäischen und nationalen Vorgaben einen besonderen Schutz. Die Kinder und Jugendlichen werden von Anfang an durch das zuständige Jugendamt betreut. Dieses nimmt die unbegleiteten Minderjährigen nach der Vorgabe des SGB VIII in Obhut und kümmert sich um Aufnahme, Unterkunft, Versorgung und Betreuung.
Zu den Aufgaben des Fachdienstes zählen im Wesentlichen:
Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII
Inobhutnahme/Akutversorgung gem. § 42 SGB VIII
Einleitung eines Clearingverfahrens zur Feststellung des individuellen Jugendhilfebedarfs
Beantragung von Vormundschaften beim zuständigen Familiengericht
Unterbringung und Betreuung der UMA in Pflegestellen/Wohngruppen, sonstigen stat. Formen der Jugendhilfe oder Gastfamilien
Vorbereitung/Hilfeplanung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem SGB VIII
Feststellung des Bedarfs an Betreuungskapazitäten für UMA im ambulanten und stationären Bereich
Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den Flüchtlingsorganisationen, den Ausländerbehörden und weiteren relevanten Institutionen