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Hilfen zur Erziehung

Details

Hilfen zur Erziehung bieten sozialpädagogische Unterstützung, die es Familien ermöglicht, ihre Probleme besser zu bewältigen.

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Hilfen zur Erziehung, wenn Eltern, Kinder und Jugendliche selbst die familiäre Situation als problematisch einschätzen. Manchmal regen auch Kindertagesstätten, Schulen, Polizei etc. an, dass eine Familie eine Unterstützung erhalten soll.

In der Regel handelt es sich um eine intensive und längerfristige Hilfe, die individuell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten wird und ambulant (im Lebensunfeld der Familien oder jungen Menschen) oder stationär (an einem anderen Ort wie einer Wohngruppe oder Pflegefamilie) erbracht wird.

Hilfen zur Erziehung werden auf Antrag der Eltern vom Jugendamt gewährt. Die Hilfe wird individuell auf die Bedarfe und Probleme in der Familie zugeschnitten. Zur Ermittelung der geeigneten Hilfeform findet, vor Beginn der Hilfe zur Erziehung, ein intensiver Austausch mit der Familie statt. Nach Feststellung des Hilfebedarfs wird die erforderliche Hilfe zur Erziehung eingeleitet.

In vielen Fällen wird die Hilfe zur Erziehung nicht vom Jugendamt selber, sondern von einem freien Träger der Jugendhilfe geleistet.

Die Inanspruchnahme der Hilfe ist grundsätzlich freiwillig.

Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich in drei Teilbereiche unterschieden:

  • ambulante Hilfen (Unterstützung der Familie und des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, die weiterhin an ihrem bisherigen Wohnort, also in der Regel dem elterlichen Haushalt verbleiben) z.B.: Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogische Familienhilfe

  • teilstationäre Hilfen (Kinder/Jugendliche verbringen einen Teil des Tages nicht im Haushalt der Eltern, sondern werden durch sozialpädagogische Fachkräfte betreut und gefördert) z.B.: Tagesgruppe

  • stationäre Hilfen (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilien) z.B.: Heimerziehung, Pflegefamilie

Ziel der Hilfen zur Erziehung ist es, dass Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder wieder selbst in die Hand nehmen.

Die Zuständigkeit der MItarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes richtet sich nach dem Wohnort des Kindes/Jugendlichen (s. Übersicht Bezirkssozialdienst).