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Der Landkreis Grafschaft Bentheim nimmt die Aufgabe des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende als kommunales Jobcenter wahr. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll nach der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches II die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt und ihr Lebensunterhalt gesichert werden, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
Seit 2005 erhalten nach dem SGB II erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche seit dem 01.01.2023 in das Bürgergeld gemündet ist.
Um Anliegen mit der Sachbearbeitung oder dem Fallmanagement zu klären, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Zur Klärung allgemeiner Anliegen oder Abgabe von Unterlagen hat das Jobcenter zu folgenden Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 – 12.30 Uhr
Anschrift und Kontakt
Adresse: Stadtring 9-15, Eingang Ootmarsumer Weg, 48527 Nordhorn
Postadresse: van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 966350
Fax: 05921 966101
E-Mail: info-jobcenter@grafschaft.de
Abteilungsleitung: Valentin Drechsler
Das Grafschafter Jobcenter können Sie zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen.