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In der modernen Arbeitswelt ist die Interessenvertretung für Menschen mit einer Behinderung eine wichtige Institution geworden. Die Grundlagen für diese gesetzlich verankerten Ansprüche sind kurz nach dem 1. Weltkrieg gelegt worden. Bereits seit 1923 ist sie in Betrieben und Behörden vorgeschrieben, die fünf oder mehr Mitarbeitende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder diesem Personenkreis gleichgestellten Mitarbeitenden beschäftigen.
Die Schwerbehindertenvertretung muss sich per Gesetz für die Eingliederung und Beschäftigung arbeitsloser, arbeits- und ausbildungssuchender schwerbehinderter Menschen einsetzen und darauf achten, dass Menschen mit Handicap die gleichen Chancen in der Arbeitswelt haben. Sie hat nicht nur die Interessen der in der Dienststelle beschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu wahren. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Eingliederung und im besten Fall die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in die Dienststelle (§ 154 SGB IX) voranzutreiben.
Die Schwerbehindertenvertretung des Landkreises Grafschaft Bentheim steht bereits Bewerberinnen und Bewerbern, die sich aktuell im Bewerbungsverfahren beim Landkreis befinden, als Kontakt für Fragen unter schwerbehindertenvertretung@grafschaft.de zur Verfügung.