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Veterinärwesen - Haltung gefährlicher Hunde - Erlaubnis

Details

Für Hunde, die zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden sind, stellt die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim als zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest.  

Zur Haltung eines gefährlichen Hundes benötigt der Tierhalter eine Erlaubnis, die nach der Prüfung und Bewertung vorgelegter Dokumente ausgestellt werden kann.

Kosten

Die Höhe der Kosten (Gebühren und Auslagen) richten sich nach der allgemeinen Gebührenverordnung in der Verwaltung im Bereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen( GOVV)

Hinweise

In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.

Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.

Voraussetzungen

  • Erlaubnisantrag ausfüllen

  • Führungszeugnis Belegart 0 bei der Wohnsitzbehörde beantragen

  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung einreichen

  • Nachweis über die praktische Sachkundeprüfung mit dem gefährlichen Hund nach Feststellung der Gefährlichkeit einreichen

  • Nachweis / Ergebnis Wesenstest einreichen

Unterlagen

Merkblatt Haltung gefährlicher Hunde

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. das sozialverträgliche Verhalten des Hundes durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Im Rahmen der Einzelfallentscheidung  können Maulkorb- und Leinenpflichten oder auch andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.