Verbraucherschutz - Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Details
Jeder, der gewerblich Lebensmittel und / oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) produziert, verarbeitet oder vertreibt, ist dazu verpflichtet, sich bei der zustänigen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Resistierung als Lebensmittelunternehmen zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb beteiligt sind.
Die Registierung kann über das Meldeformular erfolgen.
Hinweise
Zusätzlich zur Registierung als Lebensmittelunternehmer ist eine Gewerbemeldung bei den zustänigen Behörden z.B. Ordnungsamt notwendig.
Verfahrensablauf
Meldeformular ausfüllen und an die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz schicken
Rechtsgrundlagen
Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprung, beide vom 29.04.2004, sowie Art. 15 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/625 vom 15.03.2017, die am 14. 12.2019