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Geflügelpest

Details

In einer Freilandlegehennenhaltung im benachbarten Emsbüren ist das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 aufgetreten, wie das Friedrich-Löffler-Institut nun amtlich bestätigt hat. In dem Betrieb wurden etwa 11.500 Tiere gehalten, die aus tierseuchenrechtlichen getötet werden mussten. Zudem erlässt der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung. Sie ist ab Dienstag, 25. Februar, gültig.

Mit der Einrichtung von tierseuchenbehördlichen Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb soll eine Weiterverbreitung der Geflügelpest verhindert werden. Da der betroffene Betrieb an der Landesgrenze zur Grafschaft Bentheim liegt und einige Betriebe in die Sperrzonen fallen, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim ebenfalls eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft-wAssets/docs/buergerservice-kreishaus-politik/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen2025/2025-02-24-Amtsblatt-0010-2025.pdf

Interaktive Karte

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/22D612049786DABE054F06C6132BC07A68FF0549C8EF175A473BC30148A95297

Für das Verbringen von Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, gilt ein Verbringungsverbot, von dem jedoch die Erteilung von Ausnahmen möglich sind.

Informationen zu den Ausnahmengenehmigungen sind dem anliegenden Merkblatt zu entnehmen.

Begriffe im Kontext

Tierseuche, Geflügelpest, Vogelgrippe, Sperrzone, Schutzzone, Überwachungszone, Geflügel,Tierische Nebenprodukte