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In einem Geflügelbestand in der Stadt Bad Bentheim ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Der Ausbruch wurde am 02.07.2024 amtlich festgestellt. Es handelt sich hierbei um das hochpathogene Influenzavirus H7 N5.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aus diesem Grund eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen.
Mit der Einrichtung von tierseuchenbehördlichen Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb soll eine Weiterverbreitung der Geflügelpest verhindert werden.
Für das Verbringen von Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, gilt ein Verbringungsverbot, von dem jedoch die Erteilung von Ausnahmen möglich sind.
Informationen zu den Ausnahmengenehmigungen sind dem anliegenden Merkblatt zu entnehmen.