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Internationaler Leichenpass
Für die Beförderung einer Leiche ins Ausland ist nach dem Nds. Bestattungsgesetz die Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses erforderlich. Dieser kann entweder durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen oder von Angehörigen beantragt werden.
Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
schriftlicher formloser Antrag (siehe Anlage "Meldungsvordruck Leichenpass")
Todesbescheinigung mit dem vertraulichen Teil
Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamtes
Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt
Gebühr: 40,00 € (Barzahlung erforderlich)