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Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005. Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung.
Die Jägerprüfung besteht aus den Prüfungsabschnitten
Jagdliches Schießen,
schriftliche Prüfung und
mündlich-praktische Prüfung.
Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil wird jeweils in fünf Fachgebieten geprüft:
Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte
Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht