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Landkreis fördert Sanierung von Hochwasserschutzeinrichtungen an Vechte und Dinkel
Für die Instandsetzung von Hochwasserschutzeinrichtungen entlang der Vechte und der Dinkel stellt der Landkreis Grafschaft Bentheim insgesamt 250.000 Euro über eine neue Förderrichtlinie zur Verfügung. Konkret werden mit diesen Mitteln Sanierungsmaßnahmen an Verwallungen – künstlichen Aufhöhungen in Ufernähe – sowie an sogenannten Rückschlagklappen unterstützt. An Vechte und Dinkel gibt es 100 dieser Klappen, die im Hochwasserfall Überschwemmungen im Hinterland außerhalb der festgelegten Überschwemmungsgebiete verhindern sollen. Sowohl die Verwallungen als auch die Rückschlagklappen tragen bereits seit den 1960er Jahren zum Hochwasserschutz in der Grafschaft bei. „Im Rahmen einer Bestandsaufnahme haben wir den Zustand dieser Anlagen genauer untersucht. Dabei mussten wir feststellen, dass sich die Verwallungen und Rückschlagklappen teilweise in einem schlechten Zustand befinden und nicht alle funktionstüchtig sind“, berichtet Roberto Goncalves, Leiter der Abteilung Umwelt beim Landkreis Grafschaft Bentheim.
Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbände können Förderanträge stellen
Für die Unterhaltung dieser Hochwasserschutzeinrichtungen sind die Kommunen und einzelne Wasser- und Bodenverbände verantwortlich. „Mit der neuen Förderrichtlinie wollen wir die zuständigen Institutionen bei der Erneuerung der wichtigen Hochwasserschutzeinrichtungen unterstützen. Förderanträge können ab sofort bei der Unteren Wasserbehörde gestellt werden“, so Goncalves. Er verweist darauf, dass der Landkreis über die Richtlinie nur die Erneuerung von Verwallungen und Rückschlagklappen einschließlich der angebundenen Rohrleitungen und Stirnwänden fördert. Andere Hochwasserschutzeinrichtungen sind davon ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30.000 Euro. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende August 2024 abgeschlossen sein.