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Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" oder "Negativattest" genannt - erhalten.
Bitte füllen Sie den unter Downloads abgelegten Antrag aus Auskunft aus und senden diesen per E-Mail an beistand@grafschaft.de oder per Post.