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Auskunft aus dem Sorgeregister

Details

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Kosten

Kostenlos

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Bitte füllen Sie den unter Downloads abgelegten Antrag aus Auskunft aus und senden diesen per E-Mail an beistand@grafschaft.de oder per Post.

Niedersachsen: Als Nachweis über die elterliche Sorge kann auch die Entscheidung eines Gerichts vorgelegt werden.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über

  • eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,

  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder

  • eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist

Ist eine Eintragung im Sorgeregister darüber erfolgt, dass die elterliche Sorge der Mutter zum Teil entzogen wurde, wird in der Bescheinigung das Datum der gerichtlichen Entscheidung angegeben, sowie mitgeteilt, welcher Teil der elterlichen Sorge der Mutter nicht zusteht.

Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • ggf. Vaterschaftsanerkenntnis nebst Zustimmung der Mutter (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht)

  • ggf. ein Nachweis über eine Namensänderung von Mutter und Kind

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Arbeitsbelastung des Jugendamtes abhängig.

Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Verfahrensablauf

  • Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
  • Antragstellung durch die Mutter.
  • Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben.

Rechtsbehelf

Nein