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Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" oder "Negativattest" genannt - erhalten.
Bitte füllen Sie den unter Downloads abgelegten Antrag aus Auskunft aus und senden diesen per E-Mail an beistand@grafschaft.de oder per Post.
Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über
eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,
eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder
eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist
Ist eine Eintragung im Sorgeregister darüber erfolgt, dass die elterliche Sorge der Mutter zum Teil entzogen wurde, wird in der Bescheinigung das Datum der gerichtlichen Entscheidung angegeben, sowie mitgeteilt, welcher Teil der elterlichen Sorge der Mutter nicht zusteht.
Antrag auf Auskunft
Geburtsurkunde des Kindes
ggf. Vaterschaftsanerkenntnis nebst Zustimmung der Mutter (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht)
ggf. ein Nachweis über eine Namensänderung von Mutter und Kind