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Auskunft aus dem Sorgeregister

Details

Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" oder "Negativattest" genannt - erhalten.

Hinweise

Bitte füllen Sie den unter Downloads abgelegten Antrag aus Auskunft aus und senden diesen per E-Mail an beistand@grafschaft.de oder per Post.

Voraussetzungen

Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über

  • eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,

  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder

  • eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist

Ist eine Eintragung im Sorgeregister darüber erfolgt, dass die elterliche Sorge der Mutter zum Teil entzogen wurde, wird in der Bescheinigung das Datum der gerichtlichen Entscheidung angegeben, sowie mitgeteilt, welcher Teil der elterlichen Sorge der Mutter nicht zusteht.

Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • ggf. Vaterschaftsanerkenntnis nebst Zustimmung der Mutter (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht)

  • ggf. ein Nachweis über eine Namensänderung von Mutter und Kind