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Auskunft aus dem Sorgeregister

Details

Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" oder "Negativattest" genannt - erhalten.

Hinweise

Bitte füllen Sie den unter Downloads abgelegten Antrag aus Auskunft aus und senden diesen per E-Mail an beistand@grafschaft.de oder per Post.

Begriffe im Kontext

Sorgeerklärung, Sorge