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Bezuschussung von Fahrtkosten für Schüler*innen SEK II und Auszubildende

Details

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Richtlinie.

Aktuelle Informationen zum Deutschlandticket

Schüler*innen und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst bezahlen müssen, können ab dem 01.05.2023 im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.

Bitte beachten Sie dazu die aktuelle Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Aktuelle Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie unter Deutschlandticket.

Ihre Ansprechpartner auf

  • Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler/Innen der Sekundarstufe II und Azubis,

 finden Sie in unserem Bürgerportal .

Begriffe im Kontext

Bezuschussung ÖPNV-Fahrtkosten Schüler/Innen Sekundarstufe II SEK II Azubis Auszubildende Azubi Busfahrkarte Azubi-Ticket Azubiticket Deutschlandticket Deutschland-Ticket