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SEK II - Schüler-D-Ticket / Azubi-Tickets / Upgrade für Schüler*innen der Klassen 1 bis 10

Details

Sek II-Deutschlandticket

Der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim hat die Weiterführung eines angepassten, vergünstigten Deutschlandtickets für Schüler*innen beschlossen. Das zum 1. August 2025 eingeführte Schüler-Azubi-Ticket war zunächst im Rahmen einer Pilotphase bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Einführung eines vergünstigten Azubi-Tickets des Landes Niedersachsen seit dem 1. Januar 2026 und der aktuellen Kostenentwicklung wird das Angebot des Landkreises ab August 2026 in modifizierter Form fortgeführt.

Ab August 2026 wird ein speziell auf Schüler*innen der Sekundarstufe II zugeschnittenes Deutschlandticket zum Preis von 49 Euro pro Monat im Abo angeboten.

Abonnent*innen des derzeitigen Schüler-Azubi-Tickets in der aktuellen Pilotphase werden im Juni 2026 von der VGB über das Auslaufen des Angebots zum 31. Juli 2026 informiert. Eine gesonderte Kündigung des bestehenden Abonnements ist nicht erforderlich.

Der Antrag für das neue Sek II-D-Ticket wurde bereits seit Ende Juni über diese Website (siehe unten unter Formulare) und wird ab Anfang Juli auch über die Internetseite der VGB sowie über die VGB-Mobilitätszentrale im Bahnhof Nordhorn zur Verfügung gestellt.


Wer kann das Ticket erwerben?

  • Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

  • Die Mindestensentfernung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform muss (mehr als) 5 km betragen

  • Der Wohnsitz des Schülers muss sich im Landkreis Grafschaft Bentheim befinden

  • Zudem muss die Schule in Vollzeitform besucht werden, das heißt an mindestens drei Tagen pro Woche.

Deutschlandticket Azubi Niedersachsen

Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Deutschlandticket Azubi Niedersachsen zur Verfügung.

  • Anspruchsberechtigt sind Auszubildende und Freiwilligendienstleistende in niedersächsischen Betrieben oder mit Wohnsitz in Niedersachsen.

  • Für Selbstzahler*innen kostet das Ticket 50,40 Euro.

  • Als Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss sinkt der Preis auf 31,50 Euro.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Konditionen sind auf der Website der Niedersachentarif GmbH einsehbar.


Upgrade für Schüler*innen der Klassen 1 bis 10

Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 10 bleibt die Möglichkeit bestehen, unter bestimmten Voraussetzungen statt der vom Landkreis bereitgestellten Schülerbusfahrkarte ein Deutschlandticket zu nutzen. Hierfür kann die Schülerfahrkarte gegen eine finanzielle Anrechnung auf ein selbst abgeschlossenes Deutschlandticket eingetauscht werden. Das sogenannte Upgrade bietet insbesondere für Freizeitfahrten, Ausflüge oder Klassenfahrten einen zusätzlichen Nutzen. Die Entscheidung für dieses optionale Angebot gilt jeweils für das gesamte Schuljahr.

Schüler*innen mit kürzeren Wegen zur Schule (2,1 km) erhalten vom Landkreis in der Regel eine Busfahrkarte für die Tarifzonen 1 und 2. Im Schuljahr 2026 / 2027 besteht wieder die Möglichkeit, die Busfahrkarte zurückzugeben und eigenständig ein reguläres Deutschlandticket für derzeit 63,00 Euro zu erwerben. Bei zur Zeit 37,50 Euro für Zone 1 bzw. 49,50 Euro für Zone 2 verbleibt so ein monatlicher Eigenanteil von 25,50 Euro bzw. 13,50 Euro.


Upgrade auf ein Deutschlandticket – so geht's

  • Zunächst muss die Schülerbusfahrkarte (Zone 1 und 2) beantragt werden (Antrag Schülerzeitkarte). Dann wird geprüft, ob eine Berechtigung vorliegt.

  • Sollte ein Upgrade auf das D-Ticket gewünscht werden, muss die Schülerbusfahrkarte (Zone 1 oder Zone 2) unmittelbar nach Erhalt an den Landkreis Grafschaft Bentheim – Abteilung Kreisstraßen und Mobilität (67) – van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn, persönlich zurückgegeben werden.

  • Der / Die Schüler*in bzw. der / die Erziehungsberechtigte erhält eine Bestätigung über die rechtzeitige Rückgabe der Busfahrkarte und schließt zeitgleich z.B. bei der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) im Bahnhof Nordhorn ein Abo über des D-Ticket ab, welches dann selbst für das gesamte Schuljahr erworben werden muss (monatliche Abbuchung zur Zeit 63,00 Euro).

  • Am Ende des Schuljahres 2026 / 2027, spätestens aber bis zum 31.10. eines jeden Jahres, muss dann ein "Antrag auf Erstattung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler der SEK I" gestellt werden. Dieser wird auf dieser Seite ab November / Dezember 2026 zur Verfügung gestellt.

  • Einzureichen ist der komplett ausgefüllte Antrag, die vorab ausgegebene Bestätigung über die Rückgabe der Schülerbusfahrkarte, einen Nachweis über die monatlichen Abbuchungen für das D-Ticket (Screenshots aus dem Online-Banking), eine Kopie des Abo-Vertrages und eine Schulbescheinigung bzw. Halbjahres- oder Abschlusszeugnis.

  • Im Anschluss erfolgt eine Erstattung des Wertes der anspruchsberechtigten Schülerbusfahrkarte der Zone 1 (monatlich 37,50 €) oder Zone 2 (monatlich 49,50 €) für das Schuljahr (ab Rückgabe der Schülerbusfahrkarte).