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Förderung der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt
Mit dem Förderprogramm „Stärkung der ärztlichen Versorgung“ trägt der Landkreis Grafschaft Bentheim zu einer optimalen medizinischen Versorgung in der Region bei. Bestandteile des Förderangebotes sind Leistungen sowohl für Studierende der Humanmedizin als auch für Medizinerinnen und Mediziner.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Anträge können von Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten gestellt werden, die ihre ambulante Weiterbildungszeit zur Fachärztin/zum Facharzt in einer Grafschafter Arztpraxis absolvieren. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeitanstellung monatlich 500,00 € und ist auf 24 Monate begrenzt. Bei einer Teilzeitanstellung verlängert sich der Beihilfezeitraum, die monatliche Förderhöhe orientiert sich am Stundenumfang der Teilzeitbeschäftigung. Der Beginn der Förderung und damit verbundene Zahlung erfolgt erst nach Bewillung des Antrages. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Die Förderung kann formlos beim Landkreis Grafschaft Bentheim beantragt werden. Eine Kopie des Weiterbildungsvertrages und des Anstellungsvertrages der Praxis ist dem Antrag beizufügen. Bei einer Förderung von mehr als 12 Monaten ist nach einem Jahr eine Bescheinigung der Weiterbildungspraxis vorzulegen, dass das Weiterbildungsverhältnis noch besteht.
Alle Informationen zur Antragstellung, Voraussetzungen, Förderhöhe, Nachweis- und Meldepflichten sowie Rückforderung der Förderung erfahren Sie in unserer Richtlinie unter Downloads.
Umzugsbeihilfe
Verlegt eine Ärztin oder ein Arzt den Erstwohnsitz aus einer anderen Region in die Grafschaft Bentheim und nimmt eine ärztliche Tätigkeit auf, wird auf Antrag (formlos) eine einmalige Umzugsbeihilfe von 2.500,00 € für einen Einpersonenhaushalt und 5.000,00 € für einen Mehrpersonenhaushalt gewährt. Die ärztliche Tätigkeit ist durch Vorlage eines Vertrages der Klinik, einer Arztpraxis oder der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.
Alle Informationen zur Antragstellung, Voraussetzungen, Förderhöhe, Nachweis- und Meldepflichten sowie Rückforderung der Förderung erfahren Sie in unserer Richtlinie unter Downloads.